Chip- und Registrierungspflicht für Hunde in Österreich ab 1.1.2010

Auf Grund der Novelle des Tierschutzgesetzes vom 11.1.2008 müssen Hunde bis 31.12.2009 mittels Mikrochips gekennzeichnet und registriert werden.

Mikrochip auf homöopathischen Globuli

Welpen sind spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe mittels Mikrochips zu kennzeichnen und binnen eines Monats zu melden.

Wenn Ihr Hund noch nicht gechippt ist, können Sie gerne einen Termin vereinbaren. Wir chippen ihn dann (funktioniert ähnlich wie eine ganz normale Injektion) und führen die Registrierung für Sie durch.

Die Änderungen im Tierschutzgesetz können sie hier nachlesen: http://ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2008_I_35/BGBLA_2008_I_35.pdf

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